ePA – die elektronische Patientenakte für alle
ePA – die elektronische Patientenakte für alle
Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherte in Deutschland automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse. Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen, die im Rahmen der aktuellen Behandlung der Patientinnen und Patienten erhoben werden (§ 347 Abs.1 SGB V).
Details zu den Voraussetzungen, die wichtigsten FAQ, Materialien für Ihre hausärztliche Praxis und weitere Angebote zu Ihrer Unterstützung finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen anlassbezogen aktualisiert werden. Ein Besuch lohnt also immer wieder.
„Die Einführung der ePA für alle – mitten in der Infektsaison – wird für die Praxen eine Mammutaufgabe. Mit unserem Informationspaket wollen wir Ihnen einen schnellen und zielgenauen Überblick geben, worauf Sie und Ihr Praxispersonal achten müssen.“
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende Hausärztinnen- und Hausärzteverband
Informationen und Handreichungen auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick (Stand 06. Dezember 2024).
Patienteninformation zum Ausdrucken
Sie sind verpflichtet, Ihre Patientinnen und Patienten über Ihre Datenspeicherung in deren ePA zu informieren.
Diese Pflicht können Sie über einen Praxisaushang erfüllen.
Eine Vorlage zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier (DIN A4; Stand 11. Dezember 2024).
FAQ
FAQ für Hausarztpraxen rund um die ePA (Stand 12. Dezember 2024).
ePA-Serie in DER Hausarzt
DER Hausarzt erläutert Ihnen folgende Schwerpunktthemen ausführlich
• Pflichten, aber auch Chancen für Hausarztpraxen (erschienen in Ausgabe 14/24)
• Wegen Haftung bleibt Dokumentation das A und O (erschienen in Ausgabe 15/24)
• Medikationsliste – vieles geht automatisch (erschienen in Ausgabe 16/24)
• Wer sucht, der findet? (erschienen in Ausgabe 17/24)
• Abspeichern in der E-PA: Nur als PDF/A (erschienen in Ausgabe 18/24)
• Befüllen der E-PA: Darüber sollten Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten reden (erschienen in Ausgabe 19/24)
• Was brauchen wir wirklich? (erscheint in Ausgabe 20/24)
Alle Artikel können Sie hier online lesen.
PVS-Hersteller zeigen Praxen ihre ePA-Softwaremodule
Am 04.12.2024 hatten hausärztliche Praxen die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie die elektronische Patientenakte (ePA) in ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) integriert und bedient wird.
Im Fokus stand die praktische Umsetzung der Medikationsliste in verschiedenen Praxisverwaltungssystemen. Die Veranstaltung der gematik begann mit einer informativen Gesprächsrunde. Anschließend gab es die Möglichkeit, anhand von Beispielen die konkrete Umsetzung der Medikationsliste und weitere ePA-Funktionen durch verschiedene Systemhersteller kennenzulernen.
Folgende PVS-Hersteller waren dabei:
- CGM Albis
- CGM M1 Pro
- CGM Medistar
- CGM Turbomed
- Duria
- EPIKUR
- Hasomed
- Indamed
- Medatixx x.concept
- Medatixx
- psyprax
- S3 Praxiscomputer
- T2med
- Zollsoft
ePA-Reihe der Vier Fäuste
Das IHF bereitet die wichtigsten Informationen für Sie in einer Videoreihe auf.
Sehen Sie hier die Einführung zur ePA.
Haben Sie weitere Themenwünsche? Dann schicken Sie diese gern an kontakt@ihf-fortbildung.de
ePA-Fortbildung
Sie wollen sich über die ePA informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln? Das können Sie ab sofort im Fortbildungsportal der KBV.
In dem aufgezeichneten Lernvideo stellen drei Referenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technologischer Perspektive vor.
Die wesentlichen Inhalte des rund 80-minütigen Lernvideos können bei Bedarf als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Fortbildung gilt als bestanden, wenn mindestens sieben von insgesamt zehn Multiple-Choice-Fragen korrekt beantwortet wurden. Die Teilnahme an der von der Ärztekammer Berlin mit sechs CME-Punkten zertifizierten Fortbildung ist kostenfrei und zu jedem Zeitpunkt möglich.
Für die Teilnahme an der ePA-Fortbildung muss der Praxiscomputer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Hausärztinnen und -ärzte, die noch keine Anmeldedaten für das Fortbildungsportal haben, erhalten diese von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.