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Rundbrief der Bundesvorsitzenden vom 23.08.2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das Faxgerät ist im deutschen Gesundheitswesen nach wie vor weit verbreitet. Auch dieser Rundbrief wird seit jeher per Fax versendet. Damit soll nun endlich bald Schluss sein! Ab sofort können Sie unseren Rundbrief unter dem Namen Politisches Update per Mail erhalten. Alles, was sie dafür tun müssen, ist, sich auf unserer Homepage www.haev.de/update für das Politische Update zu registrieren.

In der Übergangsphase werden die Rundbriefe zusätzlich zum Versand per Mail auch weiterhin per Fax zugestellt. Der Faxversand wird jedoch in Kürze vollständig eingestellt. Bitte registrieren Sie sich daher bereits jetzt!

Honorarverhandlungen – Kassen bieten lächerliche 1,6 Prozent

Vor wenigen Tagen haben die alljährlichen Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband begonnen. Wie nicht anders zu erwarten, war der Start einmal mehr von fehlender Wertschätzung der Krankenkassen für unsere Arbeit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt. Dem Vernehmen nach bietet die Kassenseite eine Steigerung des Orientierungswertes von 1,6 Prozent an! Das kann man nur als gezielte Provokation bezeichnen.

Wir haben uns in der vergangenen Woche gemeinsam mit einer Reihe anderer ärztlicher Verbände deutlich zu Wort gemeldet und unter anderem darauf gedrängt, dass die Tarifsteigerungen der MFA wie versprochen voll berücksichtigt werden sollen. Diese sind allein in diesem Jahr im Schnitt über alle Tarifgruppen hinweg um 7,4 Prozent gestiegen. Es ist vollkommen richtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernünftig verdienen müssen. Das Geld muss aber auch irgendwoher kommen! Das können die Praxen nicht auch noch allein schultern!

Übrigens: Während die Krankenkassen bei unseren Praxen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis an die Schmerzgrenze sparen, sind sie bei sich selbst deutlich großzügiger. Tarifversteigerung von über 10 Prozent innerhalb von einem Jahr sind bei vielen Kassen die Regel. Es sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegönnt. Wie man dann aber im gleichen Zuge den Menschen, die an vorderster Front die Versorgung sicherstellen, 1,6 Prozent anbieten kann, ist schier unglaublich.

Am Ende bleibt nur die Option, diesem System bestmöglich aus dem Weg zu gehen. Mit unseren HZV-Verträgen steht uns eine bessere Alternative zur Verfügung. Schreiben Sie sich und Ihre Patientinnen und Patienten jetzt ein und machen Sie sich so unabhängig von dem Wahnsinn des EBM.

„Poolärzte-Problematik“ – nur die zweitbeste Lösung in Sicht

Nach Monaten der Gespräche und Verhandlungen zeichnet sich eine Lösung bei der so genannten „Poolärzte-Thematik“ ab.

Zur Erinnerung: Vor knapp einem Jahr hat das Bundessozialgericht in einer Einzelfallentscheidung entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst unter bestimmten Voraussetzungen als abhängig Beschäftigte eingestuft werden müssen und die daraus erzielten Einnahmen der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dies hatte bundesweit zu großer Verunsicherung geführt, denn unter diesen Bedingungen erschien es schwer vorstellbar, dass ein gut aufgestellter vertragsärztlicher Notdienst flächendeckend aufrechterhalten werden kann. Wir haben Sie darüber in der Vergangenheit ja bereits ausführlich informiert.

Nun gibt es eine Lösung, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geeinigt hat. Demnach sollen Vertragsärztinnen und -ärzte im Notdienst (dies gilt auch und gerade für die sogenannten Poolärztinnen und -ärzte) nicht sozialversicherungspflichtig tätig werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ärztinnen und Ärzte rechnen die tatsächlich erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung mit eigener Abrechnungsnummer selbst ab – also wie in der normalen Praxistätigkeit auch.

  • Die Ärztinnen und Ärzte zahlen den KVen für die Nutzung von den KVen zur Verfügung gestelltem Personal, Technik, Fahrzeugen und Räumlichkeiten, die sie im Rahmen des Bereitschafts-dienstes nutzen, einen angemessenen Betrag. Dieser soll über eine Sicherstellungspauschale im SGB V für die Ärztinnen und Ärzte „gegenfinanziert“ werden, sodass die Ärztinnen und Ärzte nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Darüber hinaus können sich Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft durch selbst gewählte und qualifizierte Personen vertreten lassen. Näheres zu den genauen Modalitäten erfahren Sie von Ihrer KV.

Auf der einen Seite ist es positiv, dass die monatelange Hängepartie nun endlich beendet ist und sich die Verantwortlichen auf eine Lösung geeinigt haben. Aber: Das ist aus unserer Sicht nur die zweitbeste Variante. Die einfachere und bessere Lösung wäre eine gesetzliche Regelung analog zu den Bestimmungen für den Rettungsdienst gewesen. Dies hätte bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte, die am vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen, grundsätzlich keine Sozialbeiträge zahlen müssen. Stattdessen macht man ein ohnehin schon komplexes System noch unübersichtlicher. Klar ist: Das Hin und Her der vergangenen 12 Monate hat den vertragsärztlichen Notdienst für die Kolleginnen und Kollegen mit Sicherheit nicht attraktiver gemacht.

Was bedeutet das nun konkret für Sie? Das ist derzeit schwer abzusehen, denn es ist davon auszugehen, dass die KVen mit dieser Situation sehr unterschiedlich umgehen werden – allein schon, weil sie in den vergangenen Monaten teilweise umfangreiche Umstrukturierungen ihres Notdienstes vorgenommen haben, die nun nur schwerlich wieder rückgängig gemacht werden können. Diese sind nun am Zug zu erklären, wie sie in Zukunft mit der neuen Situation umgehen werden.

In diesem Zusammenhang muss auch die Frage geklärt werden, was bei laufenden und rückwirkenden Prüfungen im Einzelfall passiert, denn eine rückwirkende Befreiung ist nicht vorgesehen. Hier sind aber erstmal auch die KVen in der Verantwortung.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Markus Beier             Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender        Bundesvorsitzende