Berlin, 17.11.2022. – Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute einer wiederholten Verlängerung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zugestimmt und sich damit erneut gegen eine dauerhafte Etablierung dieser Möglichkeit entschieden. Der Deutsche Hausärzteverband hatte sich maßgeblich für die Einführung eingesetzt und die dauerhafte Ermöglichung der telefonischen AU gefordert. „Dass schon wieder nur eine Verlängerung beschlossen wurde, obwohl bereits mehrfach die dauerhafte Einführung im Gespräch war, sehen wir als Zeichen dafür, dass der G-BA und seine Mitglieder offensichtlich nicht den Wunsch hegen, die telefonische AU dauerhaft zu implementieren. Dass wir noch immer auf die Etablierung einer Möglichkeit warten, die für die Patientinnen und Patienten und die behandelnden hausärztlichen Praxen eine enorme Erleichterung wäre, ist rückwärtsgewandt“, so Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
Die Corona-Sonderregelung, die erst diesen Sommer wieder eingeführt wurde, wonach Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden können, ist bis 30. November 2022 befristet. Anlass war insbesondere der Schutz besonders gefährdeter Patientengruppen vor einer möglichen Infektion im Wartezimmer und das Vermeiden des Risikos neu entstehender Infektionsketten. „Die Möglichkeit einer telefonischen AU, sofern eine Behandlung in der Praxis aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist, ist auch für die betroffenen Patientinnen und Patienten eine enorme Erleichterung. Sie müssen sich dann beispielsweise nicht hustend und schniefend ins volle Wartezimmer setzen, nur aufgrund einer für den Arbeitgeber notwendigen Bescheinigung. Das gilt nicht nur für die Corona-Pandemie.“ Beier betonte, dass dafür in Zukunft gewisse Rahmenbedingungen gelten sollten: „Die Patientin oder der Patient müssen der jeweiligen Hausarztpraxis bekannt sein. Zudem muss die telefonische Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit endlich analog der Videosprechstunden vergütet werden – schließlich sind Zeit und Zuwendung durch die Ärztin oder den Arzt gleich, ob nun am Bildschirm oder am Telefon.“
„Die Perspektive der Patientinnen und Patienten hatte wohl nicht genug Gewicht – anders lässt sich der Widerwille, eine dauerhafte Lösung einzuführen, nicht erklären. Gegenwind beim Thema AU-Bescheinigung per Telefon oder Video gab es ja bereits von Seiten der Arbeitgeber – wir können nur annehmen, dass auch diesmal der Wind aus dieser Richtung weht.“ Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich bereits 2020 in einer Stellungnahme gegen weitere Lockerungen bei der Ausstellung von AU-Bescheinigungen ausgesprochen und Reglementierungen gefordert, unter anderem mit der Begründung, einem möglichen Missbrauch entgegenzuwirken. „Es wäre inakzeptabel, wenn ein Misstrauen gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten dazu führt, dass versorgungspolitisch sinnvolle Maßnahmen, die Patientinnen und Patienten sowie das ohnehin stark geforderte Gesundheitswesen entlasten, nicht getroffen werden.“
Bundesgesundheitsminister, Prof. Dr. Karl Lauterbach, hatte sich selbst im Sommer für eine zeitnahe Wiedereinführung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingesetzt. „Wir hoffen, dass die Politik sich für eine dauerhafte Lösung einsetzen wird – zum Schutz und zur Entlastung der Patientinnen und Patienten und ihrer behandelnden Hausarztpraxen,“ so Beier.