ePA – die elektronische Patientenakte für alle
ePA – die elektronische Patientenakte für alle
Seit Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherte in Deutschland automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse. Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen, die im Rahmen der aktuellen Behandlung der Patientinnen und Patienten erhoben werden (§ 347 Abs.1 SGB V).
Details zu den Voraussetzungen, die wichtigsten FAQ, Materialien für Ihre hausärztliche Praxis und weitere Angebote zu Ihrer Unterstützung finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen anlassbezogen aktualisiert werden. Ein Besuch lohnt also immer wieder.

„Die Einführung der ePA für alle – mitten in der Infektsaison – wird für die Praxen eine Mammutaufgabe. Mit unserem Informationspaket wollen wir Ihnen einen schnellen und zielgenauen Überblick geben, worauf Sie und Ihr Praxispersonal achten müssen.“
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende Hausärztinnen- und Hausärzteverband
Informationen und Handreichungen auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick (Stand 06. Dezember 2024).
Patienteninformation „Datenspeicherung“
Sie sind verpflichtet, Ihre Patientinnen und Patienten über Ihre Datenspeicherung in deren ePA zu informieren.
Diese Pflicht können Sie über einen Praxisaushang erfüllen.
Eine Vorlage zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier (DIN A4; Stand 31. Januar 2025).
FAQ
FAQ für Hausarztpraxen rund um die ePA (Stand 06. Februar 2025).
Praxisaushang „Testphase“
Wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen möchten, dass Ihre Praxis nicht an der ePA-Testphase teilnimmt, können Sie diesen Aushang dafür nutzen (DIN A4; Stand 17. Januar 2025).

ePA-Serie in Hausärztliche Praxis
Die Hausärztliche Praxis erläutert Ihnen folgende Schwerpunktthemen ausführlich
• Pflichten, aber auch Chancen für Hausarztpraxen (erschienen in Ausgabe 14/24)
• Wegen Haftung bleibt Dokumentation das A und O (erschienen in Ausgabe 15/24)
• Medikationsliste – vieles geht automatisch (erschienen in Ausgabe 16/24)
• Wer sucht, der findet? (erschienen in Ausgabe 17/24)
• Abspeichern in der ePA: Nur als PDF/A (erschienen in Ausgabe 18/24)
• Befüllen der ePA: Darüber sollten Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten reden (erschienen in Ausgabe 19/24)
• ePA für alle in den Praxen: Es muss funktionieren (erschienen in Ausgabe 20/24)
Alle Artikel können Sie hier online lesen.
ePA-Reihe der Vier Fäuste
Das IHF bereitet die wichtigsten Informationen für Sie in einer Videoreihe auf:
Die Serie mit Wissenswertem rund um die ePA von der Einführung, über den Zugriff und das Befüllen bis hin zum Datenmanagement und den Dokumentationspflichten finden Sie hier in elf informativen Kurzfilmen der "4 Fäuste" Moritz Eckert und Dr. Nicolas Kahl.
Folge 1: Die Patientensicht
Folge 2: Die Praxissicht
Folge 3: FAQ
Folge 4: Zugriff auf die ePA
Folge 5: Suchen, Lesen, Herunterladen von Dokumenten
Folge 6: Befüllen der ePA Teil 1
Folge 6: Befüllen der ePA Teil 2
Folge 7: Informations- und Dokumentationspflicht
Folge 8: Widerspruchmöglichkeiten der Versicherten
Folge 9: Finanzierung
Folge 10: Haftung und Sanktionen
Folge 11: Informationsmaterialien
Mit der Angabe der Quelle (unterhalb des jeweiligen Videos) dürfen Sie die Filme auch gerne auf Ihrer Praxis-Webseite integrieren. Nutzen Sie dafür einfach den Vimeo-Link.
Haben Sie weitere Themenwünsche? Dann schicken Sie diese gern an kontakt@ihf-fortbildung.de

PVS-Hersteller zeigen Praxen ihre ePA-Softwaremodule
Am 04.12.2024 hatten hausärztliche Praxen die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, wie die elektronische Patientenakte (ePA) in ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) integriert und bedient wird.
Im Fokus stand die praktische Umsetzung der Medikationsliste in verschiedenen Praxisverwaltungssystemen. Die Veranstaltung der gematik begann mit einer informativen Gesprächsrunde. Anschließend gab es die Möglichkeit, anhand von Beispielen die konkrete Umsetzung der Medikationsliste und weitere ePA-Funktionen durch verschiedene Systemhersteller kennenzulernen.
Folgende PVS-Hersteller waren dabei:
- CGM Albis
- CGM M1 Pro
- CGM Medistar
- CGM Turbomed
- Duria
- EPIKUR
- Hasomed
- Indamed
- Medatixx x.concept
- Medatixx
- psyprax
- S3 Praxiscomputer
- T2med
- Zollsoft
ePA-Fortbildung
Sie wollen sich über die ePA informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln? Das können Sie ab sofort im Fortbildungsportal der KBV.
In dem aufgezeichneten Lernvideo stellen drei Referenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technologischer Perspektive vor.
Die wesentlichen Inhalte des rund 80-minütigen Lernvideos können bei Bedarf als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Fortbildung gilt als bestanden, wenn mindestens sieben von insgesamt zehn Multiple-Choice-Fragen korrekt beantwortet wurden. Die Teilnahme an der von der Ärztekammer Berlin mit sechs CME-Punkten zertifizierten Fortbildung ist kostenfrei und zu jedem Zeitpunkt möglich.
Für die Teilnahme an der ePA-Fortbildung muss der Praxiscomputer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Hausärztinnen und -ärzte, die noch keine Anmeldedaten für das Fortbildungsportal haben, erhalten diese von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.