Berlin, 15.04.2024 – Zu dem neuen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (GVSG) und den Warnungen des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach vor einem eklatanten Hausärztemangel erklärt der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier:
„Es ist gut, dass es beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz jetzt vorwärtsgeht. Es darf keine weitere Zeit verschwendet werden, denn die Situation spitzt sich täglich zu. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat recht, wenn er vor einem eklatanten Hausärztinnen- und Hausärztemangel warnt. Das ist kein theoretisches Szenario in ferner Zukunft, sondern etwas, das Millionen Patientinnen und Patienten bereits heute ganz konkret spüren. Die Patientinnen und Patienten wissen, dass sich die Situation in Zukunft noch viel dramatischer darstellen wird, wenn nicht maximal gegengesteuert wird. Nichtstun ist keine Option! Nicht umsonst ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung bei vielen Wahlen inzwischen eines der drängendsten Themen.
Positiv ist, dass in dem neuen Referentenentwurf die für die Hausärztinnen und Hausärzte zentralen Themen weiter Teil des Gesetzesentwurfs sind. Dazu zählen neben der Entbudgetierung nach dem Modell MGV plus unter anderem die Anhebung der Bagatellgrenze bei Regressverfahren, die Stärkung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung und die Vorhaltepauschale. Klar ist aber auch, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren noch dringende Anpassungen nötig sind, damit das, was Karl Lauterbach verspricht, auch tatsächlich in den Praxen ankommt und diese nachhaltig stärkt. Das betrifft beispielsweise die Kriterien für die Vorhaltepauschale und die Ausgestaltung der Chronikerpauschale.
Wir erwarten von allen Ampel-Parteien, dass sie jetzt endlich an einem Strang ziehen und das Gesetz möglichst zügig umsetzen. Das Gleiche gilt für die Selbstverwaltung: Sie ist angehalten, gemeinsam mit uns das Gesetz voranzutreiben und dabei dafür einzutreten, die dringend notwendigen Veränderungen und Konkretisierungen im Gesetzestext anzupassen. Für eine Reform der hausärztlichen Vergütung braucht es zwingend eine funktionierende Selbstverwaltung, die gewillt und in der Lage ist, die Probleme anzupacken und Lösungen im Sinne der Hausarztpraxen und ihrer Patientinnen und Patienten zu erarbeiten.“