Bitte reichen Sie Ihre Quartals-abrechnungen zu allen HZV-Verträgen der AOK, BKK, BKK-GWQ, Ersatzkassen, Knappschaft und LKK wie folgt ein:
1. Quartal bis zum 10.04.
2. Quartal bis zum 10.07.
3. Quartal bis zum 10.10.
4. Quartal bis zum 10.01.
Für die Quartalsabrechnung der IKK classic, Techniker und spectrumK bitte bis zum:
1. Quartal bis zum 05.04.
2. Quartal bis zum 05.07.
3. Quartal bis zum 05.10.
4. Quartal bis zum 05.01.
Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.