Cyberversicherung
Risiko Datenschutz – Absicherung und Versicherung
Durch die Einführung der EU-DSGVO wurden die Datenschutzrichtlinien noch einmal deutlich verschärft. Ärzte und Praxen haben die gesetzlichen Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten umzusetzen und in den Unternehmensalltag zu integrieren.
Zudem kommt es immer wieder zu Meldungen von Angriffen auf gespeicherte personenbezogene Daten und deren rechtswidriger Veröffentlichung. Auch die Blockierung des Computersystems durch eine DDoS-Attacke kann zu erheblichen Einschränkungen im Praxisalltag führen.
Um Ihnen die Entscheidung über den Abschluss einer Cyber-Versicherung zu erleichtern, haben wir für Sie folgende Fragen zur Orientierung zusammengetragen:
- Gibt es regelmäßige Cyber-Schulungen für die Mitarbeiter?
- Haben Sie Zugriff auf einen IT-Spezialisten im Falle eines Cyber-Angriffs zur Einschätzung der Lage und Eingrenzung des Schadens?
- Sind Rücklagen für Eigenschäden des Arztbetriebes im Falle einer Netzwerksicherheitsverletzung gebildet? Eigenschäden sind z. B. Wiederherstellung der Daten und des IT-Systems, Kosten für Benachrichtigung der Betroffenen, Aufwendungen für Anwälte, Sicherheitsanalysen und Forensik.
- Sind Rücklagen für etwaige Ansprüche Dritter aufgrund einer Datenschutzverletzung gebildet?
Gerne beraten wir Sie über die Vorteile einer Cyber-Versicherung für Ihre Praxis, nicht nur im Schadenfall, sondern auch in Bezug auf präventive Maßnahmen und einer nachgelagerten Sicherheitsanalyse.
Bei Interesse senden Sie bitte das hier hinterlegte Formular ausgefüllt an gvp@haev.de
Für Rückfragen steht Ihnen die GVP Gesellschaft für Versorgung und Praxis im Hausärztinnen- und Hausärzteverband
unter 02203 977 88-11 zur Verfügung.