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Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt, am 05.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir Hausärztinnen und Hausärzte stehen zu unserer Verantwortung, die Patienten bestmöglich zu versorgen. Obwohl die Regelungen zum Umgang mit der sich ausbreitenden Coronavirus-Infektion eigentlich klar zu sein schienen und auch kommuniziert wurden, sehen wir uns jetzt einer unzumutbaren Situation ausgesetzt.

Die für die Testung von Patienten mit entsprechendem Risikoprofil auf das Coronavirus eigentlich zuständigen staatlichen Stellen, die Kollegen der fachärztlichen Versorgungsebene und z.T. auch Krankenhäuser verweisen die Patienten mit einem „Gehen Sie zu ihrem Hausarzt“ an unsere Praxen. Dass es für die Testung solcher Patienten keine Schutzkleidung in erforderlicher Zahl gibt, ist nicht unser Versäumnis. Wenn diese Schutzkleidung, angefangen von den erforderlichen Schutzmasken über Schutzanzüge in den Praxen nicht verfügbar ist, sollten die Patienten mit Symptomen mit den Praxen telefonischen Kontakt halten. Ob ein Test, ggf. eine stationäre Einweisung oder das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich ist, lässt sich auf diesem Weg klären. Dabei muss die Frage erlaubt sein, warum eigentlich Patienten mit einer Infektionssymptomatik allein zum Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Praxis aufsuchen sollen. Falls es sich tatsächlich um eine Infektion mit dem Coronavirus handeln sollte, könnte die Praxis für 14 Tage stillgelegt werden und die Versorgung unserer Patienten damit gefährdet werden. Wenn möglich, nutzen Sie auch die Videosprechstunde. Wir stehen in Kontakt mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und halten Sie über unsere Homepage in Form einer FAQ-Liste zu rechtlichen Fragestellungen auf dem Laufenden.

Die in der Verantwortung stehenden untergeordneten Behörden (Gesundheitsämter) verschieben die ihnen obliegenden Pflichten, beispielsweise Testmöglichkeiten zu organisieren, mit lapidaren Hinweisen auf die hausärztliche Praxis, aber auch das nur innerhalb der behördlichen Dienstzeiten. Hausärztinnen und Hausärzte haben eine Verpflichtung nicht nur gegenüber ihren Patienten, sondern auch gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie müssen sich auch selbst schützen, um nicht für wenigstens 14 Tage die Praxis schließen zu müssen. Damit würde die Versorgungskapazität für alle Patienten noch weiter verengt. Wir geraten nicht in Panik oder mediale Hysterie, müssen aber die Verunsicherung von vielen Menschen auffangen, auch wenn sie eigentlich jetzt kein spezifisches Risikoprofil aufweisen. Unerträglich ist allerdings, uns für alle Versäumnisse in der Bewältigung dieser spezifischen Situation verantwortlich machen zu wollen! Bislang erleben wir nur Belastungen mit Entscheidungen aus Presse, Behörden, regionaler Politik, ohne dass unsere Expertise in den Entscheidungsgremien tatsächlich gefragt und gehört wird!

Es ist ja keineswegs so, dass jetzt die üblichen bürokratischen Belastungen in den Praxen ruhen würden, Regressandrohungen, Krankenkassen- und Behördenanfragen weniger würden. Wir verweigern uns nicht, mit Kräften an der Bewältigung der neuen Herausforderung zu arbeiten, brauchen aber verlässliche Bedingungen und Kooperation aller anderen Partner.

Herzliche Grüße

Ulrich Weigeldt

Bundesvorsitzender