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Bundestag berät über Neuregelung zum Schwangerschaftsabbruch – „Mit der Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen muss endlich Schluss sein“

Berlin, 04. Dezember 2024 – Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt den Gesetzesvorstoß zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und mahnt die Abgeordneten an, für eine sinnvolle Liberalisierung einzustehen. „Als zentrale Anlaufstelle unserer Patientinnen kennen wir das Leid, das mit der Odyssee, die auf eine ungewollte Schwangerschaft folgt, häufig einhergeht. Die Frauen dürfen in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen und diskriminiert werden. Mit der Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen muss endlich Schluss sein. Daher mahnen wir die Bundestagsabgeordneten an, Verantwortung zu übernehmen und das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden,“ so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

Morgen findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs statt. Vornehmliches Ziel des Entwurfs ist die Streichung des § 218 StGB. Damit würde eine Beendigung der Schwangerschaft auf Verlangen der Patientin bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig. Die Beratungspflicht bliebe bestehen, mit dem Gesetz würde allerdings die dreitätige Wartefrist zwischen Beratung und Behandlung entfallen.

„Vornehmliches politisches Ziel muss sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung brauchen, diesen auch erhalten. Bei einer ungewollten Schwangerschaft ist das aktuell nicht der Fall. Im Gegenteil. Die aktuelle Gesetzeslage legt, auch durch die Kriminalisierung, den Frauen wie auch ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten enorme Hürden in den Weg. Das kann nicht der Anspruch eines modernen und liberalen Gesundheitssystems sein,“ sagt Dr. Nadja Jesswein, Sprecherin des Forums Hausärztinnen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

Hausärztinnen und Hausärzte können als erste Anlaufstelle ihrer Patientinnen und Patienten die Versorgungslage für ungewollt Schwangere verbessern. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband setzt sich für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein und hatte sich auch der Allianz aus Verbänden angeschlossen, die in einem gemeinsamen Brief die Bundestagsabgeordneten zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aufgerufen haben.

Laut einer repräsentativen Meinungsumfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) halten es etwa 80 Prozent der Menschen in Deutschland für falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch, zu dem sich eine ungewollt Schwangere nach einer Beratung entscheidet, rechtwidrig ist. Jesswein: „Es gibt Themen, die dürfen unter keinen Umständen auf die lange Bank geschoben werden – dieses gehört zwingend dazu. Die Problemlage ist wissenschaftlich evaluiert, Lösungswege liegen klar auf der Hand und der Großteil der Bevölkerung unterstützt diesen Weg: Es ist höchste Zeit, entschlossen zu handeln und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.“