Berlin, 18.06.2024 – Anlässlich des bekanntgewordenen Referentenentwurfs eines Gesundes-Herz-Gesetzes erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier:
„Bei der Vorbeugung kardiovaskulärer Erkrankungen und ihrer Folgen hat unser Gesundheitssystem dringend Nachholbedarf – es herrscht kein Zweifel daran, dass hier mehr getan werden kann und muss. Daher begrüßen wir die Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zwar, wie dieses Ziel im Gesundes-Herz-Gesetz allerdings konkret erreicht werden soll, ist aus unserer Sicht der falsche Weg.
Immer mehr Tests und eine Medikamentenvergabe per Gießkannenprinzip lehnen wir ganz klar ab. Das hier angewandte Prinzip ,Viel hilft viel‘ ist aus medizinischer Sicht mehr als zweifelhaft, gerade auch, weil die Evidenzlage sehr dünn ist. Gerade bei den Allerkleinsten sollten flächendeckende Screenings, die in Folge lebenslange Medikamenteneinahmen bedeuten könnten, mit äußerster Vorsicht und immer nur evidenzbasiert eingesetzt werden. Hierbei müssen auch immer die psychosozialen Folgen mitbedacht werden.
Zweifellos ist der zielgerichtete Einsatz von Statinen sinnvoll und wichtig. Das ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und Patientin beziehungsweise Patient. Es ist sehr befremdlich, wie detailliert der Gesetzgeber in konkretes ärztliches Handeln eingreifen will, beispielsweise indem er darlegt, wann Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Statinen haben. Das ist nichts, was eine staatliche Behörde zu entscheiden hat.
Ein Gesetz, das Morbidität und Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen langfristig reduzieren will, sollte die gezielte Primärprävention, mit Fokus auf einen gesunden Lebenswandel, Adhärenz sowie familiäre und sozio-ökonomische Faktoren, fördern.
Aus vielen Studien wissen wir außerdem, dass Prävention im Wesentlichen von einer gut koordinierten Versorgung und einer engen Zusammenarbeit zwischen Hausarztpraxis und Facharztpraxis abhängt – so wie wir sie in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung leben. Genau diese gezielte, strukturierte Versorgung klammert der Gesetzentwurf vollkommen aus und setzt stattdessen auf flächendeckende und anlasslose En-masse-Therapie. So funktioniert Versorgung nicht und schon gar nicht Prävention!“