Berlin, 21. Juni 2023. – Zu den zuletzt bekannt gewordenen Referentenentwürfen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie zum Digital-Gesetz (DigiG), erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier:
„Die nun bekannt gewordenen Referentenentwürfe sind nach einer ersten Bewertung alles in allem enttäuschend. Sie beinhalten neben einigen guten Ansätzen vor allem sehr viel Stückwerk. In Teilen sind die Pläne sogar schlichtweg haarstäubend und brechen mit bewährten Prinzipien unseres Gesundheitswesens.
Grundsätzlich positiv ist die Einführung einer Opt-Out ePA. Diese kann eine echte Bereicherung sein. Klar ist aber auch, dass sich die Ausgestaltung der ePA noch grundlegend ändern muss, damit sie massentauglich wird. Sehr viel wird davon abhängen, ob Ärztinnen und Ärzte die ePA schnell und möglichst automatisiert befüllen können. Wenn die Befüllung so umständlich bleibt, wie bisher und die Daten weiterhin unstrukturiert vorliegen, wird die ePA zum Rohrkrepierer. Hier sind insbesondere auch die PVS-Hersteller in der Pflicht, ihre zum Teil vollkommen überholten Systeme auf Vordermann zu bringen. Die ePA darf nicht zum Zeitfresser in den Hausarztpraxen werden! In diesem Sinne sind auch jegliche Überlegungen, dass Patientinnen und Patienten die Zugriffsrechte auf ihre ePA in den Praxen verwalten können, klar abzulehnen.
Alarmierend ist, dass Krankenkassen zukünftig auf Grundlage von Versichertendaten Warnungen an die Patientinnen und Patienten ausspielen können sollen, wenn sie der Meinung sind, dass diese an bestimmten schweren Erkrankungen leiden könnten. Hier soll es dann einen Hinweis geben, sich schnellstmöglich an eine Ärztin oder einen Arzt zu wenden. Das würde dazu führen, dass die Menschen eine unspezifische Warnung von ihrer Krankenkasse erhalten, die viele nachvollziehbarerweise verängstigen wird – ohne dass ersichtlich ist, worum es überhaupt geht. Das Ganze soll außerdem auch noch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patientinnen und Patienten möglich sein. Versicherte müssten dem aktiv widersprechen. Das ist ein sehr weitgehender Eingriff, der mit Sicherheit auch rechtlich intensiv geprüft werden muss. Hinzu kommt: Ob die Krankenkassen überhaupt in der Lage sind, auf Basis der Abrechnungsdaten zu inhaltlich sinnvollen Einschätzungen zu kommen, muss stark bezweifelt werden. Wir sind in Deutschland in der Vergangenheit gut damit gefahren, dass Krankenkassen, die ja insbesondere daran interessiert sind Kosten zu sparen, sich im Interesse der Patientinnen und Patienten bei medizinischen Fragen rauszuhalten haben. Dieses bewährte Prinzip wird fahrlässig über Bord geworfen.
Absolut unausgegoren sind auch die Maßnahmen zur assistierten Telemedizin in Apotheken. Statt die hausärztliche Versorgung in der Fläche zu stärken, sollen die Kolleginnen und Kollegen jetzt vor dem Bildschirm sitzen und darauf warten, dass sich eine Apotheke mit einer Frage meldet. Das ist weltfremd, frisst die knappen ärztlichen Ressourcen und macht die Versorgung noch unübersichtlicher als ohnehin schon.
Die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit komplett aufzuheben, betrachten wir als Fehler. Es wäre deutlich sinnvoller, diese beispielsweise auf 50 Prozent zu erhöhen, statt sie komplett zu streichen. So sind nun der Call-Center-Medizin durch kommerzielle Anbieter, die ausschließlich Videosprechstunden im Portfolio haben, Tür und Tor geöffnet. Eine Anschlussversorgung ist dann nicht gesichert. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten. Das ist genau das, wie Digitalisierung nicht aussehen sollte.“