Berlin, 05.11.2024 – Am Mittwoch soll das Pflegekompetenzgesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden. Hierzu erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier:
„Damit wir die Versorgung in Zukunft noch sicherstellen können, muss die Pflege mehr dürfen. Daher begrüßen wir die Stoßrichtung des Gesetzes ausdrücklich. Es ist richtig, dass Pflegekräfte zukünftig mehr Aufgaben in der Patientinnen- und Patientenversorgung, aber auch bei Verwaltungsaufgaben übernehmen können.
Damit das Vorhaben aber auch in der Praxis funktioniert, braucht es klare Spielregeln. Hier macht es sich der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu einfach. Beispielsweise muss klar geregelt werden, welche Qualifikationen Voraussetzung sind, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Das wird sich nicht von allein regeln.
Entscheidend ist außerdem, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut werden und dass der Arztvorbehalt auch in Zukunft ohne Wenn und Aber gilt. Daher halten wir es für zwingend erforderlich, dass klargestellt wird, dass der Kompetenzzuwachs immer nur im Rahmen von Delegationsmodellen stattfindet – sprich unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes. Für die ambulante Versorgung bedeutet das konkret, dass die Pflegekräfte immer an eine Arztpraxis angebunden sein müssen.
Das parlamentarische Verfahren bietet jetzt die Chance, einige Konstruktionsfehler des Gesetzes geradezubügeln. Dazu gehört auch, dass Medizinische Fachangestellte (MFA) in dem Gesetz keinerlei Berücksichtigung finden. Es gibt keinen Grund, MFA, die sich beispielsweise zu VERAH oder Primary Care Managerin (PCM) weitergebildet haben, außen vor zu lassen. Diese sind unverzichtbar, um Teampraxiskonzepte, wie wir sie mit unserem HÄPPI-Modell bereits pilotieren, in die Breite zu tragen. Hier vergibt die Politik eine Chance.“