Berlin, 18.07.2024 – Zur heutigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach Hausärztinnen und Hausärzte auch in Zukunft Medizinalcannabis verschreiben können, erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier:
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ausdrücklich. Der Druck der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und insbesondere der Hausärztinnen und Hausärzte hat offensichtlich Wirkung gezeigt.
Der Kreis der Patientinnen und Patienten, der für die Verschreibung von Medizinalcannabis infrage kommt, ist relativ eng gefasst. Dabei handelt es sich beispielsweise um Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose. Außerdem kommt Medizinalcannabis in der Palliativversorgung zum Einsatz. Diese Patientinnen und Patienten werden insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten versorgt. Daher ist es richtig, ihre Rolle bei der Versorgung zu stärken. Eine andere Entscheidung wäre auch niemandem zu vermitteln gewesen: Den Hausärztinnen und Hausärzten die Verschreibung von Medizinalcannabis zu erschweren, während der Gesetzgeber gleichzeitig Cannabis zu Genusszwecken legalisiert, hätte vorne und hinten nicht gepasst.
Grundsätzlich sollten sich die Krankenkassenvertreter einmal ehrlich fragen, ob es für die Versorgung der Menschen zielführend ist, für jede neue Aufgabe im Praxisalltag eine neue Zusatzqualifikation einzufordern. Dieses ständige Misstrauen gegenüber den ärztlichen Kompetenzen führt nicht zu einer qualitativ besseren Versorgung, sondern zu immer komplexeren bürokratischen Vorgaben mit dem Ergebnis, dass Patientinnen und Patienten die Versorgung verwehrt wird, die sie brauchen.“