Berlin, 07.12.2023 – Zur heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Wiedereinführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erklärt der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier:
„Dass die Hausarztpraxen nun wieder die Möglichkeit haben, Patientinnen und Patienten, die der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind, telefonisch krankzuschreiben, ist eine echte Entlastung für die Hausarztpraxen und eine Erleichterung für die Patientinnen und Patienten.
Unser Verband setzt sich seit langer Zeit für eine dauerhafte Einführung der Telefon-AU ein. Dass sich die politisch Verantwortlichen nach monatelangen Diskussionen nun doch dazu durchringen konnten, die telefonische AU früher als geplant wiedereinzuführen, zeigt, dass sich unser beharrlicher Einsatz gelohnt hat.
Die Hausarztpraxen sind derzeit wieder extrem voll. Das hat zum einen natürlich mit der aktuellen Infektionswelle zu tun. Zudem leiden unsere Praxen und unsere Patientinnen und Patienten aber auch unter dem Politikversagen der letzten Jahre: Mit immer weniger Zeit müssen die Hausärztinnen und Hausärzte immer mehr Patienten betreuen. Gleichzeitig hat der Bürokratieaufwand ein Ausmaß erreicht, das es immer schwieriger macht, die Versorgung der Menschen sicherzustellen. Die Situation ist vielerorts sehr ernst.
Die Telefon-AU wird diese Probleme natürlich nicht lösen können. Dennoch ist sie ein wichtiges und bewährtes Instrument, das kurzfristig für Entlastung in dieser sehr angespannten Situation sorgen wird.
Eine zentrale Forderung unseres Verbandes war dabei immer, dass die Ausstellung einer Telefon-AU nur bei der jeweiligen Praxis bereits bekannten Patientinnen und Patienten möglich sein sollte. Wir versorgen diese oftmals seit vielen Jahren, kennen ihre Krankheitsgeschichte und können daher in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist um beispielswiese eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen oder die Medikation anzupassen. Gleichzeitig führt diese persönliche Beziehung dazu, dass das Missbrauchsrisiko, das ja insbesondere von Arbeitgeberseite immer wieder angeführt wird, gering ist. Das zeigen auch die Erfahrungen während der Corona-Pandemie.“